Dr. Nathalie Lengert
Rechtsanwältin, Maître en Droit, Of Counsel
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, FinnischAusbildung und Karriere
Dr. Nathalie Lengert studierte Jura in Paris und München. Nach Abschluss ihrer Promotion begann Frau Dr. Lengert ihre Karriere in der Dispute Resolution Abteilung am Münchener Standort einer internationalen Großkanzlei. 2019 stieß sie zu SRP. 2021 wechselte sie in die Rechtsabteilung eines finnisch-französischen Unternehmens. Seither ist sie bei SRP als Of Counsel tätig. Sie lebt mit ihrem Mann und ihrem Sohn in München.
Erfahrungen
Cum-Ex Streitigkeiten
Marktteilnehmer bei Abwehr von Ansprüchen wegen angeblicher Beteiligung an cum-ex-Geschäften > 500 Mio. €
SRP vertritt einen Marktteilnehmer, dem die Beteiligung an cum-ex-Geschäften vorgeworfen wird, bei der Abwehr von Ansprüchen (im dreistelligen Millionenbereich) anderer Beteiligter sowie der Absicherung möglicher Regressansprüche gegen weitere Beteiligte und ehemalige Berater.
Compliance Streitigkeiten
Investmentbanker bei der Durchsetzung deliktischer Schadensersatzansprüche gegen deutsche Großbank > 50 Mio. €
SRP berät einen ehemaligen Investmentbanker bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im zweistelligen Millionenbereich gegen eine deutsche Großbank wegen der Erhebung falscher Compliance-Vorwürfe.
Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
Mittelständische Anwaltskanzlei bei der Abwehr von deliktischen Schadensersatzansprüchen eines Insolvenzverwalters > 5 Mio. €
SRP vertritt eine mittelständische deutsche Anwaltskanzlei bei der Abwehr von deliktischen Schadensersatzansprüchen eines Insolvenzverwalters über das Vermögen eines Mandanten der Kanzlei wegen angeblicher Beteiligung an Bankrottstraftaten.
Mittelständisches IT-Unternehmen bei Gesellschafterstreit zwischen Gesellschafter-Geschäftsführern, Streitwert > 10 Mio. €
SRP vertrat ein mittelständisches Unternehmen bei einem heftig geführten Streit zwischen den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern vertrat. Die Streitigkeit erstreckte sich auf zahlreiche einstweilige Verfügungs-, Arrest- und Hauptsacheverfahren. Inhaltliche Schwerpunkte waren insbesondere die Abberufung von Geschäftsführern aus wichtigem Grund, die Einziehung von Gesellschaftsanteilen aus wichtigem Grund und die Ermittlung der Abfindung.