Post-M&A Streitigkeiten
Übersicht CasesSRP vertrat eine im Bauwesen tätige Unternehmensgruppe bei der Rückabwicklung einer Unternehmenstransaktion wegen arglistiger Täuschung durch die Verkäufer.
SRP erreichte, dass nach dem Bekanntwerden der Täuschung in weniger als zwei Monaten die Rückabwicklung notariell beurkundet und die erste Rate der Kaufpreisrückzahlung in Höhe von 10 Mio. € überwiesen war. Insgesamt verpflichtete sich der Verkäufer zur Rückzahlung des vollständigen Kaufpreises.
SRP vertritt einen Private Equity Fond in drei DIS-Schiedsverfahren wegen arglistiger Täuschung durch die Verkäufer beim Verkauf eines Cybersecurity-Startups.
- SRP erwirkte in einem ersten DIS-Schiedsverfahren einen Schiedsspruch, der die Verkäufer und die W&I-Versicherungen zur Zahlung von insgesamt rund 30 Mio. € Schadensersatz verurteilte. Das Verfahren wurde nach den DIS-Regeln für Beschleunigte Schiedsverfahren geführt – mit Beteiligung von insgesamt acht Parteien, drei Expertengutachten und komplexer Beweisführung.
- Die zwei weiteren DIS-Schiedsverfahren betreffen den vermeintlich weiteren Kaufpreiszahlungsanspruch der arglistig täuschenden Verkäufer und die Geschäftsführervergütung des Gründers, ehemaligen Geschäftsführers und täuschenden Mit-Verkäufers des Targets.
NASDAQ-Unternehmen bei internal investigation und post M&A-Schiedsverfahren > 20 Mio. €
Laurenz Schmitt und Maximilian Reichert führten in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine Internal Investigation im Zusammenhang mit Verstößen gegen die EU-Chemikalien-VO bei der Zielgesellschaft durch und vertraten die Käuferin (ein am NASDAQ gelisteten US-Luftfahrtunternehmens) bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Garantieansprüchen gegen den deutschen Verkäufer u.a. wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Unternehmenskaufvertrages im Rahmen eines Post-M&A-Schiedsverfahrens.
Verkäufer gegen Vorwurf arglistiger Täuschung bei Unternehmenskauf > 80 Mio. €
SRP vertrat einen Verkäufer im Rahmen eines Post-M&A-Verfahrens wegen des Vorwurfs angeblicher arglistiger Täuschung beim Abschluss des Unternehmenskaufvertrags. Insbesondere wehrte er geltend gemachte Rückabwicklungsansprüche ab, verhandelte einen Vergleich und koordinierte mit den Strafverteidigern des Verkäufers die strafrechtliche Verteidigung im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.
Verteidigung eines deutschen Medizintechnikunternehmens gegen Freistellungsanspruch in einem DIS-Schiedsverfahren mit Sitz in Berlin, Streitwert > 2 Mio. €
Dr. Frohloff war Teil eines Teams, das ein deutsches Medizintechnikunternehmen in einem DIS-Schiedsverfahren mit Sitz in Berlin gegen einen Freistellungsanspruch der Käuferin der Zielgesellschaft verteidigte. Dreh- und Angelpunkt der Streitigkeit war, dass die Verkäuferin den Freistellungsanspruch erfüllte, die Käuferin aber trotzdem Zahlung in Geld verlangte. Der Streitwert lag im einstelligen Millionen Euro Bereich.
Verteidigung eines deutschen Telekommunikationsunternehmens gegen Earn-Out-Ansprüche vor einem deutschen Landgericht, Streitwert > 10 Mio. €
Dr. Frohloff war Teil eines Teams, das ein deutsches Telekommunikationsunternehmen vor einem deutschen Landgericht gegen Earn-Out-Ansprüche der Verkäufer der Zielgesellschaft verteidigte. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass der Geschäftsführer der Zielgesellschaft gleichzeitig auch Verkäufer der Zielgesellschaft war und während der Earn-Out-Periode bereits begonnen hatte, ein Konkurrenzunternehmen zur Zielgesellschaft aufzubauen, deren schwindender Kundenbestand aber den Käufern zugerechnet werden sollte. Der Streitwert lag im zweistelligen Millionen Euro Bereich.
Verteidigung eines deutschen Pharma-Unternehmens gegen Earn-Out-Ansprüche in einem ICC-Schiedsverfahren mit Sitz in New York, Streitwert > 55 Mio. $
Dr. Frohloff war Teil eines Teams, das ein deutsches Pharma-Unternehmen in einem ICC-Schiedsverfahren mit Sitz in New York gegen Earn-Out-Ansprüche nach einem Unternehmenskauf verteidigte. Die Herausforderung in dem Fall bestand darin darzulegen, dass die Käuferin „commercially reasonable efforts“ zur Erreichung bestimmter Milestones nach Übernahme der Zielgesellschaft verfolgt hatte. Der Streitwert lag im hohen zweistelligen Millionen Dollar Bereich.